Nebelscheinwerfer, Tagfahrleuchten

Ab 1. Januar 2014 ist es in der Schweiz obligatorisch, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Das hat das Parlament im Rahmen des «2. Via Sicura-Paketes» beschlossen.
Bisher wurde Fahren mit Licht am Tag vom Bund lediglich empfohlen. Wichtig: Das Fahren mit «Positionslichtern» (Standlicht) genügt nicht. Das Standlicht ist kein Fahrlicht.
Fahren mit Licht am Tag ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Bei älteren Fahrzeugen können auch die herkömmlichen Abblendlichter als Tagfahrlicht dienen. Um eine Busse zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei solchen Modellen die Abblendlichter an den Motor zu koppeln, so dass diese bei der Zündung automatisch eingeschaltet werden.
Es ist auch möglich, ein Fahrzeug nachträglich mit LED Tagfahrleuchten auszurüsten, die beim Starten des Motors automatisch eingeschaltet werden. Wir haben diverse Modelle im Angebot.

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